Die Entscheidung der Bundesärztekammer, Homöopathie aus der Musterweiterbildungsordnung für Ärzte zu eliminieren ist

  • nicht nachvollziehbar, weil sie interessengeleitet, aber nicht patientenzentriert ist
  • kurzsichtig, weil sie zukünftig genau die Menschen (durch Vorenthalten einer qualifizierten ärztlichen Homöopathie) bestraft, die bewusst und durch eigene Bemühungen um Gesunderhaltung ihren präventivmedizinischen und damit auch ökonomischen Beitrag leisten
  • sicherheitsgefährdend, weil die Integration der Homöopathie in eine lege artis durchgeführte konventionelle Medizin längerfristig verhindert wird
  • respektlos gegenüber qualifizierten und bewusst integrativmedizinisch arbeitenden (Fach-)ÄrztInnen
  • undemokratisch, weil die Bevölkerung bzw. zukünftige PatientInnen zu keinem Zeitpunkt in die Entscheidung einbezogen wurden
  • willkürlich, weil die vorhandene wissenschaftliche Basis der Homöopathie komplett ignoriert wird
  • weltanschaulich begründet, weil ausschließlich das derzeitig gültige materiell determinierte Naturwissenschafts-Paradigma Berücksichtigung findet.

Der DZVhÄ bleibt dennoch seinen Prinzipien treu, für Ärztinnen und Ärzte auch zukünftig eine qualifizierende Weiter- und Fortbildung auf höchstem Niveau anzubieten.

Wir lassen uns dabei vom Anspruch leiten, unseren Patientinnen und Patienten größtmögliche Therapiesicherheit im Rahmen einer integrativmedizinisch ausgerichteten Versorgung zu gewährleisten. Das sind wir nicht nur den PatientInnen selbst, sondern auch den Kostenträgern schuldig, die Homöopathie im Rahmen ihrer Satzungsleistungen bzw. in Selektivverträgen erstatten und dabei auch die ökonomischen Vorteile einer Therapieform schätzen, die kurative und präventive Behandlungseffekte miteinander kombiniert.

Dies kommt nicht zuletzt dem Wunsch der PatientInnen entgegen, die in hohem Maße auch ihren eigenverantwortlichen Anteil an Gesunderhaltung und Heilung von Krankheiten einbringen wollen und dabei kompetente und umfassende ärztliche Unterstützung auch im Segment der  komplementären Medizin sowie insbesondere der Homöopathie suchen.

Als Ärztinnen und Ärzte sowie Mitglieder des DZVhÄ stehen wir zu unserer Verantwortung! Auch in Zukunft.

Dr. med. Ulf Riker, 1. Vorsitzender LV Bayern, 2. Vorsitzender DZVhÄ