Tierärzte2020-03-12T10:53:25+01:00

Homöopathie in der Tiermedizin

Ob in der Kleintierpraxis oder auf den Höfen in Bayern, die Homöopathie wird zunehmend bei Haus- und sogenannten Nutztieren eingesetzt. Wird eine Bio-Kuh mal krank oder braucht Unterstützung beim Kalben, kommen in den letzten Jahren vermehrt homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel zum Einsatz, eine EU-Bio-Verordnung regelt dies.

Fünf wichtige Gründe, warum jeder Tierarzt Homöopathie erlernen sollte:

Tiermedizin gehört in die Hand von Tierärzten!2020-03-12T12:53:02+01:00

Tierärzte werden im Rahmen ihres Studiums umfänglich in allen medizinischen Disziplinen
ausgebildet. Dadurch sind sie in der Lage über die bestmögliche Therapie für ihre Patienten
zu entscheiden.

Von ihrer fachlichen Kompetenz hängt das Wohl ihrer Patienten entscheidend ab,
Ein Tierarzt mit zusätzlicher Weiterbildung in Homöopathie ist außerdem in der Lage, zu
entscheiden, wann sein Patient von Homöopathie profitiert und wann nicht.

Homöopathie ist Medizin2020-03-12T10:36:23+01:00

Mit der Homöopathie schuf Samuel Hahnemann, Arzt und Apotheker aus Meißen, eine systematische medizinische Lehre, die eine wirksame, nachvollziehbare und schonende Behandlung von Patienten ermöglicht. Sie folgt festen Regeln und ist von jedem Tierarzt/jeder Tierärztin erlernbar.

Wenn wir es nicht tun, werden es andere tun.2020-03-12T10:41:11+01:00

Nach neuesten Umfragen befürworten 80% der Deutschen ganzheitliche Behandlungen im Sinne einer integrativen Medizin – oder im Falle ihrer Haustiere einer integrativen Tiermedizin. Im Klartext heißt das: In den Praxen fragen Tierhalter immer öfter nach Homöopathie für ihr Tier, sowohl begleitend zu konventionellen Therapien als auch als Einzeltherapieform. Für den praktischen Tierarzt gilt es also, diese Nachfrage fachlich kompetent zu bedienen.

Denn machen wir uns nichts vor – wenn wir Tierärzte die Nachfrage nicht bedienen, dann werden das andere tun – dies leider oftmals mit unangenehmen Folgen für alle Beteiligten und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.

Die EU-Bioverordnung – ohne Kenntnisse in Homöopathie kaum umzusetzen!2020-03-12T10:49:13+01:00

Die Nachfrage nach ökologisch produzierten Lebensmitteln steigt kontinuierlich an. Entsprechend steigt auch die Anzahl von Bio-Betrieben in der Landwirtschaft, für deren Betreuung der Tierarzt verantwortlich ist. Die EG-Öko-Basisverordnung Nr. 834/2007 (vom 28.06.2007) regelt bislang die Produktion von Bio-Produkten, auch hinsichtlich der tierärztlichen Behandlung von Nutztieren. Der betreuende Tierarzt hat die Pflicht, diese Verordnung ebenfalls einzuhalten. Hier steht u.a. geschrieben, dass eine Behandlung kranker Tiere mit Allopathika nur dann zu erfolgen hat, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Mitteln ungeeignet ist. (EU ÖkoBasisVO)

Wann eine Behandlung ungeeignet ist, soll der behandelnde Tierarzt im Stall beurteilen. Das ist seine Aufgabe.

Aber kann er das überhaupt, wenn er kein fundiertes Wissen über diese in der Verordnung genannten Behandlungsmethoden besitzt? Ist er überhaupt in der Lage, seine Landwirte entsprechend zu beraten oder „das Beste“ für seine Patienten zu tun, ohne Ausbildung in den entsprechend in der EG- Verordnung genannten Disziplinen, speziell in der Homöopathie?

Große Nachfrage, kleines Angebot – Nutztierpraxis 20212020-03-12T10:51:19+01:00

Die EG-Öko-Basisverordnung wurde vor Kurzem novelliert. Eine für uns Tierärzte wichtige Neuheit ist der ausdrücklich benannte Tierarzt-Vorbehalt. Das bedeutet, laut EU-Verordnung obliegt die Behandlung landwirtschaftlicher Nutztiere (zu denen auch das Pferd gehören kann), dem Tierarzt – eine Neuerung, die viele Berufskollegen begrüßen werden, verhindert sie doch die unkontrollierte Behandlung von lebensmittelliefernden Tieren durch Laien.

Auf der anderen Seite steht die große Nachfrage nach Homöopathie von Seiten der Landwirte. Da sich die wenigsten Tierärzte mit Homöopathie auskennen bzw. bereit dazu sind, sich entsprechend weiterzubilden, wird diese Nachfrage momentan hauptsächlich von Laien bedient. Wenn die neue EU-Bioverordnung am ersten Januar 2021 gilt, dann ist diesen Laien die Behandlung landwirtschaftlicher Nutztiere verboten. Die Nachfrage und die Forderung der Bauern nach Homöopathie bleibt aber bestehen und geht dann direkt an die betreuenden Tierärzte, die sie aufgrund fehlenden Wissens nicht bedienen können. Hier entsteht dann ein Vakuum, welches sowohl den Landwirt als auch den behandelnden Tierarzt in die Bredouille bringt.

Sich im Vorfeld bereits in Homöopathie weiterzubilden, beispielsweise mittels ATF-zertifizierter tierärztlicher Weiterbildungskurse, bringt jeder Nutztierpraxis einen großen Vorteil in der Betreuung von Bio-Betrieben.

…und Landwirte wissen diese Bereitschaft sicherlich zu schätzen!

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