Der 80. Bayerische Ärztetag stimmt am 16./17. Oktober anlässlich seiner Delegiertenversammlung darüber ab, ob zukünftig Ärztinnen und Ärzte sich noch qualifiziert und zertifiziert mit der Homöopathie offiziell beschäftigen dürfen oder ob die Zusatzbezeichnung aus der Weiterbildungsordnung in Bayern eliminiert wird. Von Seiten des Vorstandes der BLÄK wurde in diesem Zusammenhang von “vermintem Gelände” gesprochen, wobei unerwähnt bleibt, wer nach Jahrzehnten einer bewährten Weiterbildung unter der Obhut der Ärztekammer eigentlich Minen legt. Sicher nicht die Patienten und auch nicht die homöopathisch praktizierenden Ärztinnen und Ärzte.

Dr. med. Ulf Riker, Internist mit den Zusatzbezeichnungen Homöopathie und Naturheilverfahren,Vorsitzender LV Bayern im DZVhÄ: „Wir erwarten, dass auch dieses Patientenvotum den Delegierten des 80. Bayerischen Ärztetages zur Kenntnis gebracht wird und in die Entscheidung einfließt.“

In den vergangenen Monaten haben ärztliche Kolleginnen und Kollegen in bayerischen Arztpraxen 11.597  Unterschriften für den Erhalt der Zusatzbezeichnung Homöopathie bei ihren Patienten gesammelt. Es handelt sich um Praxen mit fachärztlicher Ausrichtung und homöopathischer Zusatzqualifikation. Den Unterschriften gingen in den meisten Fällen persönliche Gespräche mit den Patientinnen und Patienten voraus, um auf die Hintergründe und Folgen der Abstimmung hinzuweisen.

Die Unterzeichnenden machen deutlich, dass sie als mündige Bürgerinnen und Bürger im Falle von Krankheit für sich, ihre Familien sowie Nachkommen die Wahlmöglichkeit einer qualifizierten und zertifizierten Zusatzqualifikation Homöopathie erhalten wissen wollen. Die Unterzeichner dokumentieren damit auch ihre Überzeugung, dass Homöopathie bei schweren Erkrankungen nur in ärztlicher Hand als Behandlungsoption ausreichend sicher ist.