Grund 6 – Die Evidenz

Evidenzbasierte Medizin ist „der gewissenhafte, ausdrückliche und angemessene Gebrauch der gegenwärtig besten vorhandenen Daten aus der Gesundheitsforschung, um bei Behandlung und Versorgung von konkreten Patienten Entscheidungen zu treffen. EbM beinhaltet die Integration individueller klinischer Expertise mit der bestmöglichen Evidenz aus klinischer Forschung und der Präferenz des Patienten.“ Diese Definition von David Sackett, nachzulesen im British Medical Journal ist die korrekte Definition der evidenzbasierten Medizin, wie Dr. Günther Jonitz, ehemaliger Präsident der Berliner Landesärztekammer, bereits 2016 im deutschen Ärzteblatt festgestellt hat. Jonitz hob in diesem Zusammenhang hervor, dass  „im Sinne der Patientenversorgung grob fahrlässig und gefährlich“ sei,  beim Fehlen „bester vorhandener Daten“ das Fehlen jeglicher ärztlicher Entscheidungsfindung anzunehmen. Die Sackett`sche Definition auf ein Drittel ihres Inhaltes zu kürzen sei „sinnentstellend“.

An dieser Sinnentstellung beteiligen sich viele Gegner der Homöopathie, indem sie Homöopathie als obsolet bezeichnen, weil es keine hochwertigen Studien zur Wirksamkeit gebe. Dabei erfolgt die alleinige Fokussierung auf die externe Evidenz aus Studien willkürlich und macht deutlich, dass der Begriff der Evidenzbasierung nur zum Zweck des Vortäuschens eines wissenschaftlichen Anspruches verwendet wird. Dass Homöopathie jüngst auf Grund externer Evidenz aus Studien (Frass 2015 und 2020) in die S3-Leitlinie Komplementärmedizinische Behandlung onkologischer Patienten aufgenommen wurde, zeigt die Haltlosigkeit bisheriger Behauptungen vom Fehlen einer wissenschaftlichen Basis der Homöopathie. Dieses Beispiel macht auch deutlich, dass noch weit mehr Forschung – und nicht weniger, wie die Homöopathie-Leugner fordern – notwendig ist, um das bisherige Manko der Homöopathie zu beseitigen.

Grund  7 – Bayern spezial: Homöopathie im Dialog

Lange bevor die Homöopathie in den Fokus der sog. Skeptiker geriet, gab es in Bayern bereits ein bewährtes Fortbildungs-Modul für homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte: Kolleginnen und Kollegen der konventionellen Medizin mit besonderer Expertise in ihrem jeweiligen Facharztgebiet stellten den aktuellen State oft he Art im Bereich Diagnostik und Therapie dar. Im Anschluss daran präsentierten erfahrene homöopathische ÄrztInnen Praxisbeispiele aus dem jeweiligen Indikationsbereich. Beispiele der letzten Jahre waren Palliativmedizin (2014), Angsterkrankungen (2015), Orthopädie (2016), Tumorerkrankungen und ihre symptomatische Begleitung (2017), Herzkrankheiten ( 2018), Homöopathie und Osteopathie (2019). 2020 und 2021 fiel das Modul coronabedingt erstmals aus. Für 2022 ist das Thema Chronische Atemwegserkrankungen geplant.

Dieses Format diente von Anfang an dem Ziel, das „Stehen auf zwei Beinen“ zu unterstützen. Die causalanalytische Sicht der konventionellen Medizin und die phänomenologische der Homöopathie können und sollen sich zum Wohle der Patienten ergänzen. Die doppelte Expertise führt zu individuellen und gleichzeitig sicheren Behandlungsangeboten.

Grund 8 – Kollegiale Solidarität

Wir sind als homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte Teil der Bayrischen Ärzteschaft. Das beinhaltet die selbstverständliche Bereitschaft zur fachgebietsübergreifenden kollegialen Kooperation, sei es im ambulanten Bereich oder im Kontakt mit erfahrenen KlinikärztInnen. In gewisser Weise sind wir alle auf ein korrektes und souveränes Miteinander angewiesen. Vor Allem aber müssen unsere Patientinnen und Patienten davon ausgehen können, dass sich Mediziner unterschiedlicher Fachrichtungen und mit unterschiedlichen Zusatzqualifikationen im konkreten Einzelfall so abstimmen, dass Patienten Vertrauen in „ihre“ Ärzte haben können. Das wiederum verbietet Tendenzen der Spaltung innerhalb der Ärzteschaft: Vertrauensverlust führt zu Unzufriedenheit und Abwandern kranker Menschen in mitunter dubiose medizinische Grauzonen. Therapiesicherheit ist auf diese Weise nicht zu gewährleisten. Und noch etwas: wo kämen wir hin, wenn eine Gruppe von Ärzten einer anderen ihre Expertise, ihre Seriosität oder ihre Zusatzqualifikation abstreiten wollte? Wir gehen davon aus, dass der überwiegende Teil unserer Kollegenschaft so etwas nicht im Sinn hat! Gibt es doch zahllose Beispiele, wie ärztliches Miteinander über Grenzen der verschiedenen Zusatzbezeichnungen hinweg regelmäßig eine konstruktive Zusammenarbeit pflegt und damit nicht selten sehr gute Erfahrungen macht.

Die Gründe 1 – 5 lesen Sie hier.