München und Berlin, 15. September 2025. Die Politik hat einen Herbst der Reformen angekündigt – und zweifellos sind Veränderungen in vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens notwendig. Auch im Gesundheitswesen stehen große Herausforderungen bevor. Wir wünschen allen Verantwortlichen hierbei Mut, Weitsicht und ein echtes Interesse am Wohl der Patientinnen und Patienten.

Reformen bedeuten immer auch Anpassung an neue Rahmenbedingungen – im Idealfall zum Besseren. Für das Gesundheitswesen heißt das unter anderem, medizinische Leistungen auf ihre Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Finanzierbarkeit hin zu prüfen. In diesem Kontext wird regelmäßig auch die Homöopathie thematisiert – häufig mit dem Vorschlag, ihre Erstattungsfähigkeit zu streichen, um Kosten zu senken.

Dieses Argument greift jedoch zu kurz. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für ärztlich verordnete homöopathische Leistungen liegen im Promillebereich der GKV-Gesamtausgaben – mit Einsparpotenzialen, die im Gesamthaushalt kaum ins Gewicht fallen. Demgegenüber steht eine bewährte Therapiemethode mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung und gut dokumentiertem medizinischem Nutzen, und im Hinblick auf Patientenzufriedenheit und Eigenverantwortung.

Homöopathie ist heute besser wissenschaftlich abgesichert als oft behauptet wird. Zahlreiche Studien der letzten Jahre zeigen Wirksamkeit und klinische Relevanz – insbesondere in der ärztlichen Praxis, wo individuelle Anamnese, Differenzialdiagnostik und verantwortungsvolle Indikationsstellung gewährleistet sind.

Patientensicherheit ist ein wichtiger Aspekt

Ein wichtiger Aspekt, der in der politischen Debatte oft übersehen wird, ist die Patientensicherheit. In ärztlicher Hand ist Homöopathie auf jeden Fall eine sichere Behandlungsmethode, weil ÄrztInnen jederzeit wissen, was zu tun ist, wenn Homöopathie nicht in Frage kommt oder keine ausreichende Wirkung zeigt. Die Streichung der Homöopathie aus ärztlicher Weiterbildung oder aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung birgt das Risiko, dass Patientinnen und Patienten vermehrt auf weniger sichere Angebote ausweichen, was gerade auch bei chronischen oder schweren Krankheitsbildern problematisch sein kann. Eine medizinisch fundierte Anwendung innerhalb eines gesicherten Rahmens ist deshalb auch aus gesundheitspolitischer Sicht sinnvoll.

Ein weiteres Argument ist die Kosteneffizienz. Wenn durch eine homöopathische Begleittherapie konventionelle Medikamente reduziert, Krankenhauseinweisungen vermieden oder chronische Verläufe günstig beeinflusst werden können, entsteht ein konkreter Nutzen für die Versichertengemeinschaft – sowohl medizinisch als auch ökonomisch.

Zudem ist der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach einer integrativen Medizin nicht zu übersehen. Mehr als 200.000 Menschen haben im Rahmen der Bundestagspetition „Weil’s hilft“ in kürzester Zeit ein starkes Signal gesetzt – für Wahlfreiheit, Therapiesicherheit und eine ganzheitliche Sicht auf Gesundheit. Dieser klare Ausdruck des Bürgerwillens sollte bei gesundheitspolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Als ärztlicher Berufsverband werden wir uns weiterhin sachlich und konstruktiv in die Diskussion einbringen. Unser Ziel ist es, dass Reformen nicht nur Veränderungen bringen, sondern tatsächliche Verbesserungen – für die Menschen, für die Versorgung und für die Zukunft unseres Gesundheitswesens!

Dr. Claudia Wein, Vorsitzende des Berliner Vereins homöopathischer Ärzte im DZVhÄ und Dr. Ulf Riker, Vorsitzender des LV Bayern im DZVhÄ