München, 20. Januar 2023. Von Seiten der Homöopathie-Gegener wird homöopathisch tätigen Ärztinnen und Ärzten auf Twitter immer wieder vorgeworfen, dass sie „schwurbeln“. Das ist  – natürlich! – abwertend gemeint, aber was soll das überhaupt bedeuten?

„Schwurbeln“ bedeutet zunächst, „sich unnötig kompliziert oder gespreizt ausdrücken“.

Also z.B. so (aus einem Offenen Brief des Skeptikervereinigung INH an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung): 

„Eine Abschaffung der Homöopathie fordern wir selbstverständlich nicht. Es ist das Recht eines jeden Bürgers, im Falle einer Krankheit seine Behandlungsmethoden zu wählen, solange damit keiner anderen Person ein Schaden entsteht. Im Sinne dieser Selbstbestimmtheit darf es aber aus dem Gesundheitssystem heraus nicht zu Fehlanreizen kommen, wie sie im Falle der Homöopathie durch deren Sonderstellung impliziert werden.“

Solcherart Schwurbelei zeigt mehrerlei:

  • Die Verlogenheit der Argumentation im Grundsätzlichen: angeblich wird die Abschaffung der Homöopathie selbstverständlich nicht gefordert. Andererseits aber lassen die Gegner der Homöopathie nichts unversucht, das Recht auf freie Wahl der Behandlungsmethode Homöopathie zu torpedieren: ihre Agenda beinhaltet Elimination aus der ärztlichen Weiterbildung ebenso wie aus der Erstattung durch Krankenkassen. Bei wem sollen denn eines nicht allzu fernen Tages die Bürger ihr Recht auf freie Therapiewahl geltend machen, wenn es gar keine qualifiziert ausgebildeten Ärzt:innen mit Zusatzbezeichnung Homöopathie gibt, die Homöopathie überhaupt noch anbieten und ausreichend sicher abwägen könnten, wann Homöopathie eine Option darstellt und wann konventionelle Therapien notwendig sind?
  • Das Recht auf freie Wahl der Homöopathie sei gewährleistet, „solange damit keiner anderen Person ein Schaden entsteht“. Welcher anderen Person als dem Kranken selbst könnte denn ein Schaden durch Homöopathie entstehen? Die Konstruktion dieser Grenzziehung ist nicht nur unlogisch, sondern auch komplett realitätsfremd. Sie zeigt, dass im Rahmen des Anti-Homöopathie-Kampfes jedes, auch das dümmste Mittel recht ist, Stimmung zu erzeugen, wo es doch angeblich um Patienten- und Verbraucher-Schutz auf wissenschaftlich-rationaler Grundlage geht.
  • Selbstbestimmung wird ihrerseits limitiert, wenn einer überwiegend fachfremden Minderheit sog. Skeptiker ein „Fehlanreiz“ für Homöopathie vorzuliegen scheint. Dass der Anreiz für Patienten, sich für Homöopathie zu entscheiden nicht in ihrer „Sonderstellung“, sondern in ihren Erfolgen liegen könnte, ist den Damen und Herren aus der Szene der Homöopathie-Leugner offenbar noch immer nicht klar, denn in deren Logik darf es ja gar keine mit dem goldenen Kalb der reinen Natur(!)wissenschaften in Wettbewerb tretende Erfahrung geben. Das Selbstbestimmungsrecht kommt also sehr rasch an sein Ende, wenn es mit den Prinzipien der Ausschließlichkeit wissenschaftlicher „Wahrheiten“ kollidiert.

Man sieht also bei Analyse allein dieser einen Textstelle, dass hier – leicht durchschaubar – Unsinn in geschraubten Worthülsen verpackt wird. Und ja: „Unsinn erzählen“ kann laut Duden mit „Schwurbeln“ auch gemeint sein. Angeblich „schwurbeln“ ja nur Homöopathen… aber wie heißt es doch so treffend in der Bergpredigt: „Warum siehst Du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in Deinem Auge bemerkst Du nicht?“