Voraussetzung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Homöopathie

nach den Vorschriften der Bayerischen Landesärztekammer vom 01.08.2004

  • Definition

Die Weiterbildung Homöopathie umfasst die konservative Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln, die auf Grund individueller Krankheitszeichen als Einzelmittel nach dem Ähnlichkeitsprinzip angewendet werden.

  • Weiterbildungsziel

Ziel der Weiterbildung Homöopathie ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Homöopathie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.

  • Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung
    • 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung .6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs.1 Satz 3 oder auch ersetzbar durch 100 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
    • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Homöopathie
    • diese Ausbildung wird mit einer Prüfung bei der Bayerischen Landesärztekammer abgeschlossen

Ausnahme: Teilnehmer, die vor dem 01.08.2004 in die Weiterbildung eingestiegen sind, haben die Möglichkeit nach der alten Weiterbildungsordnung abzuschließen (diese ist identisch mit unserer diplomierten Ausbildung)

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