• Weiterbildungsziel

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Homöopathie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.

  • Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung

24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.

  • Weiterbildungszeit
    • 300 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision innerhalb von 36 Monaten, wovon 100 Stunden durch 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsberechtigten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ersetzt werden können.
    • 240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Homöopathie.

Diese Kompaktausbildung vermittelt in den inhaltlich aufeinander aufbauenden Kursen die theoretischen Grundlagen (siehe oben) und bietet begleitend in den dreijährigen Weiterbildungsgruppen die Möglichkeit, unter Anleitung erfahrener, weiterbildungsermächtigter und klassisch-homöopathisch tätiger Ärzte eigene Therapieerfahrungen zu sammeln und im Sinne einer Supervision zu besprechen. Die inhaltlich enge Verzahnung von Theorie und Praxis soll Sie in die Lage versetzen, am Ende der dreijährigen Weiterbildung sowie nach erfolgreichem Abschlusskolloquium, selbstständig und mit fundiertem Wissen Patienten möglichst erfolgreich zu behandeln.

Siehe auch -> Voraussetzungen für die Verleihung des Homöopathie-Diploms im Downloadbereich

Die Diplomgebühren für Nichtmitglieder betragen 200.- Euro