Voraussetzung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Homöopathie
nach den Vorschriften der Bayerischen Landesärztekammer vom 01.08.2004
- Definition
Die Weiterbildung Homöopathie umfasst die konservative Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln, die auf Grund individueller Krankheitszeichen als Einzelmittel nach dem Ähnlichkeitsprinzip angewendet werden.
- Weiterbildungsziel
Ziel der Weiterbildung Homöopathie ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Homöopathie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.
- Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung
- 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung .6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs.1 Satz 3 oder auch ersetzbar durch 100 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
- 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Homöopathie
- diese Ausbildung wird mit einer Prüfung bei der Bayerischen Landesärztekammer abgeschlossen
Ausnahme: Teilnehmer, die vor dem 01.08.2004 in die Weiterbildung eingestiegen sind, haben die Möglichkeit nach der alten Weiterbildungsordnung abzuschließen (diese ist identisch mit unserer diplomierten Ausbildung)
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