Die Nachfrage nach ökologisch produzierten Lebensmitteln steigt kontinuierlich an. Entsprechend steigt auch die Anzahl von Bio-Betrieben in der Landwirtschaft, für deren Betreuung der Tierarzt verantwortlich ist. Die EG-Öko-Basisverordnung Nr. 834/2007 (vom 28.06.2007) regelt bislang die Produktion von Bio-Produkten, auch hinsichtlich der tierärztlichen Behandlung von Nutztieren. Der betreuende Tierarzt hat die Pflicht, diese Verordnung ebenfalls einzuhalten. Hier steht u.a. geschrieben, dass eine Behandlung kranker Tiere mit Allopathika nur dann zu erfolgen hat, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Mitteln ungeeignet ist. (EU ÖkoBasisVO)

Wann eine Behandlung ungeeignet ist, soll der behandelnde Tierarzt im Stall beurteilen. Das ist seine Aufgabe.

Aber kann er das überhaupt, wenn er kein fundiertes Wissen über diese in der Verordnung genannten Behandlungsmethoden besitzt? Ist er überhaupt in der Lage, seine Landwirte entsprechend zu beraten oder „das Beste“ für seine Patienten zu tun, ohne Ausbildung in den entsprechend in der EG- Verordnung genannten Disziplinen, speziell in der Homöopathie?