Die EG-Öko-Basisverordnung wurde vor Kurzem novelliert. Eine für uns Tierärzte wichtige Neuheit ist der ausdrücklich benannte Tierarzt-Vorbehalt. Das bedeutet, laut EU-Verordnung obliegt die Behandlung landwirtschaftlicher Nutztiere (zu denen auch das Pferd gehören kann), dem Tierarzt – eine Neuerung, die viele Berufskollegen begrüßen werden, verhindert sie doch die unkontrollierte Behandlung von lebensmittelliefernden Tieren durch Laien.

Auf der anderen Seite steht die große Nachfrage nach Homöopathie von Seiten der Landwirte. Da sich die wenigsten Tierärzte mit Homöopathie auskennen bzw. bereit dazu sind, sich entsprechend weiterzubilden, wird diese Nachfrage momentan hauptsächlich von Laien bedient. Wenn die neue EU-Bioverordnung am ersten Januar 2021 gilt, dann ist diesen Laien die Behandlung landwirtschaftlicher Nutztiere verboten. Die Nachfrage und die Forderung der Bauern nach Homöopathie bleibt aber bestehen und geht dann direkt an die betreuenden Tierärzte, die sie aufgrund fehlenden Wissens nicht bedienen können. Hier entsteht dann ein Vakuum, welches sowohl den Landwirt als auch den behandelnden Tierarzt in die Bredouille bringt.

Sich im Vorfeld bereits in Homöopathie weiterzubilden, beispielsweise mittels ATF-zertifizierter tierärztlicher Weiterbildungskurse, bringt jeder Nutztierpraxis einen großen Vorteil in der Betreuung von Bio-Betrieben.

…und Landwirte wissen diese Bereitschaft sicherlich zu schätzen!