Homöopathie sei „gefährlich“, ließ unser derzeitiger Gesundheitsminister schon vor über 10 Jahren verlauten, Homöopathen machten sich der „unterlassenen Hilfeleistung“ schuldig meinen andere, und der Wettermann Kachelmann spricht gar auf Twitter von „Kindesmisshandlung“, wenn Kinderärzte homöopathisch behandeln.

Die Patientensicherheit steht für Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen und Zusatzbezeichnungen immer im Mittelpunkt, und da machen homöopathisch arbeitende Mediziner keine Ausnahme. Alle stehen in der Gefahr, bei gravierenden Versäumnissen oder gar Kunstfehlern ihre Approbation und Arbeitserlaubnis zu verlieren, es ist also nicht zuletzt im eigenen Interesse, die Patientensicherheit immer vor Augen zu haben.

Die seit Jahrzehnten bewährte ärztliche Weiterbildung inklusive Prüfung vor der Ärztekammer war immer ein Garant dafür, dass ein hohes Weiterbildungsniveau gewährleistet blieb. Die Voraussetzung einer qualifizierten (Fach-) Arztausbildung schuf die Basis für Sicherheit im doppelten Sinne: einerseits Kompetenz und Expertise im Bereich der konventionellen Medizin, andererseits eine fundierte Zusatzqualifikation in einer seit über 200 Jahren erprobten und bewährten Therapieform. Was die Patientensicherheit gefährden könnte ist also nicht die Homöopathie an sich, sondern deren Elimination aus der Obhut der Ärztekammern.

Da Selbstmedikation mit homöopathischen Arzneien weit verbreitet ist könnte hier eine – theoretische! – Gefahr bestehen, wenn Behandlungen in Händen von Laien und ohne sichere Diagnose quasi im Blindflug erfolgen. Aber auch Gleitschirmfliegen oder Mountainbiken, Tiefseetauchen oder Raserei auf Autobahnen sind potentiell lebensgefährlich. Im Gegensatz zu diesen Aktivitäten ist homöopathische Selbstmedikation wesentlich sicherer, weil außer ÄrztInnen auch ApothekerInnen seit fast zwei Jahrzehnten eine Beratungskompetenz erworben haben, die immer dann zum Tragen kommt, wenn Patienten homöopathische Arzneien in Apotheken kaufen und damit einer begleitenden, qualifizierten Beratung zugänglich sind.

Unter ärztlicher Obhut stellt Homöopathie bei klarer Diagnosestellung und sorgfältiger Abwägung der Optionen mit ggf. vorliegenden Therapie-Leitlinien nicht nur keine Gefahr dar, sie ist im Gegenteil eine Hilfeleistung, die dazu beiträgt, Therapien sicherer zu machen. Patientinnen und Patienten, die sich für Homöopathie im Rahmen des Möglichen entscheiden übernehmen unter Umständen sogar mehr Eigenverantwortung für ihre Gesundheit, nutzen eine in der Homöopathie unumgängliche aufmerksame Selbstwahrnehmung und sparen womöglich sogar Kosten bei gleichzeitiger präventivmedizinischer Eigenleistung.

Wer unter diesen Umständen von „Kindesmisshandlung“ ausgerechnet durch Kinderärzte schwadroniert, disqualifiziert sich selbst und macht bestenfalls deutlich, dass hier differenzierte Urteilskraft maximal „verdünnt“ und durch ideologische Verblendung und aggressive Wortwahl ersetzt wurde.