Nachdem bereits im Vorjahr viele Landesärztekammern die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus ihrer Weiterbildungsordnung entfernt haben, hat nun auch die Bundesärztekammer Ende Mai „nachgezogen“ und die Homöopathie primär aufgrund „fehlender Wissenschaftlichkeit“ aus der Musterweiterbildungsordnung eliminiert. Man muss seit einigen Jahren als homöopathischer Arzt oder homöopathische Ärztin ein gutes Durchhaltevermögen, ein „dickes Fell“ und ein zumindest halbwegs stabiles Selbstwertgefühl haben, um mit den ständigen Angriffen und Anfeindungen der Homöopathie-Gegner umgehen zu können. Am erschreckendsten finde ich, dass sich die wenigsten Kolleg*innen, die die Homöopathie abschaffen wollten, wirklich mit dem aktuellen wissenschaftlichen Stand zur Homöopathie beschäftigt haben oder in eine Diskussion mit uns gegangen sind. Wiederholte persönliche Einladungen z.B. an Delegierte wurden komplett ignoriert. Es gab keinerlei Interesse, sich in einen Austausch mit homöopathisch arbeitenden Kollegen zu begeben. Respektvolles, demokratisches und weitsichtiges Handeln sehen anders aus.

Die Homöopathie ist gerade heute eine wichtige Heilmethode und muss unbedingt erhalten werden:

  • Wir haben das große Problem der zunehmenden Antibiotikaresistenzen,
  • haben mit der Homöopathie eine wichtige Unterstützung für Viruskrankheiten (z.B. Covid-19),
  • haben das große Problem der zunehmenden Polymedikation mit unüberschaubaren Arzneimittelinteraktionen und Arzneikrankheiten
  • sowie die ansteigende Zahl chronisch kranker Menschen.
  • Zudem gehören Homöopathen zu den Ärzten, die noch zuhören können und die ihre Patienten ganzheitlich behandeln, d.h. auf Zusammenhänge zwischen körperlichen, emotionalen und psychosozialen Faktoren achten.
  • Viele Menschen in Deutschland verlangen nach homöopathischer Behandlung, und in ärztlicher Hand ist sie meist sicher.

Wie geht es in Bayern jetzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie weiter?

Wer die Zusatzbezeichnung erworben hat, behält sie weiterhin. Wer sie noch erwerben möchte, muss bis spätestens 1. August 2022 mit der Ausbildung begonnen haben. Dann bleiben drei Jahre Zeit (bis Ende Juli 2025), die Ausbildung abzuschließen. Auch wer vor längerer Zeit die Ausbildung begonnen und dann unterbrochen hat, kann sie bis Ende Juli 2025 abschließen. Wer die Weiterbildungsbefugnis über die bayerische Landesärztekammer erworben hat, behält dieses Zertifikat und kann es für Ausbildungskurse, die fürs Homöopathie Diplom erforderlich sind, nutzen.

Das Homöopathie Diplom des DZVhÄ, welches von der Abschaffung der Zusatzbezeichnung nicht betroffen ist, bietet eine ebenso fundierte, hoch qualifizierte und von den erforderlichen Fallseminarstunden noch ausführlichere ärztliche Homöopathieausbildung. Es ist für viele Krankenkassen die Voraussetzung, an den Selektivverträgen teilzunehmen.

Da in den letzten Jahren die Teilnehmerzahlen einiger Ausbildungskurse (A-F) stark zurück gegangen sind und einige Kurse deshalb nicht stattfinden konnten, haben sich der LV Bayern und der LV Baden-Württemberg abgesprochen, diese Kurse in Kooperation anzubieten. D.h. 2022 finden die Kurse A, C und E in München statt (LV Bayern), die Kurse  B, D und F jeweils Ende Oktober/Anfang November in Baden-Baden (LV BW). Ev. schließt sich Rheinland-Pfalz-Saarland noch an. Dies alles sind Bemühungen, die Homöopathie-Ausbildung auf einem hohen Niveau zu erhalten und möglichst viele Kolleg*innen zu motivieren, zu aktivieren und dann auch durch Kontinuität in der Ausbildung „bei der Stange“ zu halten. Die Homöopathie ist eine wunderbare Heilmethode, die es wert ist, dass wir uns alle für sie einsetzen!

Dr. Susanne Hollensteiner-Koch, 2. Vorsitzende des  LV Bayern im DZVhÄ