In den letzten  Monaten hatten wir immer wieder unsere Argumente für den Erhalt der Zusatzbezeichnung formuliert, auf unserer Internetseite dargestellt, in Aussendungen an Medien und ärztliche Kolleg*innen.

Die wichtigsten Argumente fassen wir hier kurz und knapp zusammen. Wir bitten Sie, liebe Mitglieder im LV Bayern, sich diejenigen Argumente, die Ihnen besonders wichtig oder plausibel erscheinen, heraus zu picken und damit möglichst zeitnah an Ihre Ärztekammer-Delegierten vor Ort heran zu treten. Wir gehen davon aus, dass der unmittelbare Kontakt von Kolleg*in zu Kolleg*in die beste Form ist, unsere Argumente zu teilen.

  1. Patientensicherheit. Homöopathie ist in ihrer konkreten Anwendung dann besonders sicher, wenn sie vor dem Hintergrund fundierten Wissens im Bereich der konventionellen Medizin zum Einsatz kommt. Ärzte mit Zusatzbezeichnung Homöopathie habe in aller Regel auch eine Facharztqualifikation. Dies erst ermöglicht das individuelle kritische Abwägen, ob und wann Homöopathie ergänzend oder auch alternativ zur Anwendung kommen kann oder eben auch nicht!
  2. Standesrecht. Ärzt*innen unterliegen klaren Regeln, um z.B. „berufsunwürdiges“ Verhalten zu vermeiden oder ggf. auch zu sanktionieren (z.B. Aberkennung der Approbation). Damit liegt es im ureigenen Interesse der (homöopathischen) Ärzte selbst, sich sehr differenziert mit gewählten Therapieverfahren auseinander zu setzen und die Gefahr von (Kunst-) Fehlern zu minimieren.
  3. Freiheit. Dies hat sicher zwei Aspekte: einerseits gilt es, die Freiheit der Wahl zu schützen und damit auch gewachsene Erfahrung im ärztlichen Tun zu würdigen und zu erhalten. Dies wäre dann auch ein Beitrag zum Pluralismus der Methoden in der Medizin, in einem offenen und demokratisch konstituierten Land eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Andererseits ist das Angebot einer qualifizierten homöopathischen Weiterbildung im Rahmen der Ärztekammer auch die Voraussetzung, dass längerfristig auch die freie Arztwahl seitens der Patienten erhalten bleibt. Sollte es keine fundierte Weiterbildung mehr geben, wird automatisch und für die Zukunft die Angebotsdichte ausgedünnt, was eine schrittweise Einschränkung der Wahlmöglichkeiten durch unsere Patienten zur Folge hätte.
  4. Solidarität. Ärzte mit Zusatzbezeichnung Homöopathie sind, wie bereits erwähnt, Ärzte und damit selbstverständlich Mitglieder der bayerischen Ärzteschaft wie die Kollegen anderer Fachrichtungen und mit anderen Zusatzbezeichnungen auch.
  5. Wissenschaftlichkeit. Der Homöopathie wird, spätestens seit der sogenannten, „Australien-Studie“ jede wissenschaftliche Evidenz abgesprochen. Dazu muss man wissen, dass eine erste Version dieser „Studie“ zu einem für die Homöopathie positiven Ergebnis kam, dann aber nicht veröffentlicht und durch eine zweite „Studie“ ersetzt wurde, deren Kriterien so verändert wurden, dass ein negatives Ergebnis publiziert werden konnte. Dieses negative Ergebnis war dann und ist bis heute eine der wesentlichen Argumentationsgrundlagen, mit denen medial und politisch gegen die Homöopathie vorgegangen wird. Anderslautende Studienergebnisse (inkl. RCTs, aber auch Versorgungs- und Grundlagenforschung) werden notorisch geleugnet bzw. nicht zur Kenntnis genommen.
  6. Bayern-Spezial. Gerade in Bayern gibt es seit über 15 Jahren ein regelmäßiges Weiterbildungs-Format, das von unserem Landesverband entwickelt und über die Jahre konsequent  umgesetzt wurde: Homöopathie im Dialog. Zu vielen relevanten klinischen Themen bzw. Diagnosen wird zunächst ein qualifizierter Referent aus dem Bereich der konventionellen Medizin eingeladen, um den homöopathischen Ärzten ein aktualisiertes Update des „State of the Art“ im Bereich Diagnostik und Therapie zu bieten. Im Anschluß werden dann von langjährig praxiserfahrenen Kolleg*innen Fälle aus dem jeweiligen Themen- / Diagnosebereich dargestellt. Dabei geht es immer auch um die Abwägung von Möglichkeiten und Grenzen der Homöopathie. Zum Schluß erfolgt eine interdisziplinäre zusammenfassende Erörterung, sehr oft noch in Anwesenheit des konventionellen Kollegen, der die „schulmedizinische“ Einführung gegeben hatte. Diese Form der Fortbildung unterstützt den Anspruch der homöopathischen Kollegen, sicher auf zwei Beinen stehen zu  können. Letzteres dient dann wiederum der Patientensicherheit, womit der Kreis zum o.g. ersten Punkt geschlossen wäre.